Online-Therapie, Coaching oder App – was ist der Unterschied?
Wer nach „Online-Therapie” sucht, landet oft zuerst bei Coaching-Plattformen oder Gesundheits-Apps. Die Angebote wirken auf den ersten Blick ähnlich: ein Video-Call, ein Gespräch, ein Programm gegen Stress oder schlechte Stimmung. Rechtlich und fachlich handelt es sich jedoch um drei unterschiedliche Wege mit unterschiedlichen Voraussetzungen, unterschiedlicher Verantwortung und unterschiedlichen Konsequenzen für die Kostenerstattung.
Besonders häufig stellt sich diese Frage, wenn die Suche nach einem Kassenplatz lange dauert. Wer monatelang wartet, sucht nach Alternativen – und stößt dabei auf Angebote, die sehr unterschiedlich reguliert sind. Welche Wege es bei einem fehlenden Therapieplatz gibt, habe ich in Kein Psychotherapieplatz – was jetzt? zusammengestellt. Dieser Artikel hier klärt die Vorfrage: Woran erkennen Sie überhaupt, mit welcher Art von Angebot Sie es zu tun haben?
In einer akuten Krise? Bei akuter Suizidgefahr oder einem psychiatrischen Notfall wählen Sie den Notruf 112 oder wenden sich an die Telefonseelsorge, kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111. Weder Coaching noch eine App ersetzen in einer solchen Situation ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe.
Approbation: die staatliche Zulassung für Psychotherapie
Die Berufsbezeichnungen „Psychotherapeutin” und „Psychotherapeut” sind gesetzlich geschützt. Wer sie führen will, braucht nach § 1 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) eine Approbation – eine staatliche Zulassung, die auf ein Studium, eine praktische Ausbildung und eine staatliche Prüfung folgt. Psychotherapie ist dabei als heilkundliche Tätigkeit definiert: die Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren.
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen außerdem der strafbewehrten Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ein Verstoß ist keine reine Vertragsverletzung, sondern eine Straftat.
Auch innerhalb der approbierten Berufe gibt es Unterschiede – etwa zwischen Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychiaterinnen und Psychiatern. Diese Abgrenzung erkläre ich in Psychologe, Psychotherapeut oder Psychiater – wer macht was?. Bei einfachTherapie.de vermittle ich ausschließlich approbierte Behandelnde für Videositzungen.
Coaching: ein Feld ohne staatliche Regelung
„Coach” oder „Berater” sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jede Person kann sich so nennen, unabhängig von Ausbildung oder Erfahrung – eine staatlich geregelte Ausbildung oder Zulassung gibt es dafür nicht. Coaching richtet sich an Menschen ohne Störungen mit Krankheitswert und zielt auf Weiterentwicklung, Orientierung oder das Erreichen persönlicher Ziele, nicht auf Heilung.
Die Grenze liegt bei der Heilkunde: Diagnose oder Behandlung von Krankheiten dürfen Coaches ohne Heilerlaubnis nicht anbieten. Das ist in § 5 Heilpraktikergesetz strafbewehrt geregelt. Coaches unterliegen zudem keiner gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB – Vertraulichkeit kann vertraglich vereinbart werden, hat aber nicht dieselbe strafrechtliche Absicherung wie bei approbierten Behandelnden.
Digitale Gesundheitsanwendungen und Selbsthilfe-Apps
Bei Apps lohnt sich eine weitere Unterscheidung:
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, die ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen haben – geprüft werden unter anderem Sicherheit, Datenschutz, Funktionstauglichkeit und ein positiver Versorgungseffekt. Nur gelistete DiGA aus dem BfArM-Verzeichnis gelten als „App auf Rezept” nach § 33a SGB V. Sie müssen von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Psychotherapeutin bzw. einem Psychotherapeuten verordnet oder von der Krankenkasse genehmigt werden.
Freie Gesundheits- oder Selbsthilfe-Apps ohne DiGA-Zulassung durchlaufen dagegen in der Regel keine behördliche Prüfung. Sie können als Ergänzung sinnvoll sein, ersetzen aber keine Behandlung bei Störungen mit Krankheitswert. Ob eine App im Einzelfall begleitend sinnvoll ist, ist eine Einschätzung, die approbierte Behandelnde treffen – nicht die App selbst und nicht dieser Artikel.
Wichtig für die Einordnung: Eine App ist etwas anderes als eine Videositzung mit einer approbierten Person. Was Videotherapie fachlich ausmacht und wie eine Sitzung abläuft, lesen Sie in Wirksamkeit von Online-Psychotherapie.
Woran Sie erkennen, mit wem Sie es zu tun haben
- Approbierte Psychotherapeutin oder approbierter Psychotherapeut: geschützte Berufsbezeichnung, Mitgliedschaft bei der zuständigen Psychotherapeutenkammer des Bundeslands, unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
- Coach oder Berater: keine geprüfte Berufsbezeichnung, keine Zulassung erforderlich, Ausbildungsangaben sind freiwillig.
- DiGA: im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet, nutzbar per Verordnung oder Kassengenehmigung.
- Freie App: keine behördliche Prüfung, keine automatische Kostenübernahme vorgesehen.
Bei den Behandelnden auf einfachTherapie.de prüfe ich die Approbation vor der Freischaltung. Wie dieser Prozess abläuft und was ich dabei prüfe, beschreibe ich unter Transparenz.
Abrechnungsfolgen: nur die Heilbehandlung ist erstattungsfähig
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten grundsätzlich nur Leistungen approbierter Behandelnder im Rahmen einer Heilbehandlung. Coaching ist keine Heilbehandlung und wird von Versicherungen in aller Regel nicht übernommen. Bei DiGA besteht ein Kostenerstattungsanspruch nach § 33a SGB V für gesetzlich Versicherte mit Verordnung oder Kassengenehmigung; für Privatversicherte hängt eine Erstattung vom individuellen Tarif ab und ist nicht automatisch gegeben. Freie, nicht gelistete Apps werden in der Regel nicht erstattet.
Was das konkret für Sie bedeutet, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab:
- Privat versichert oder beihilfeberechtigt: Welche Voraussetzungen für eine Erstattung gelten und was Sie vorab klären sollten, steht in Psychotherapie privat versichert – Erstattung.
- Gesetzlich versichert: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Behandlung in einer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V laufen. Wie das Verfahren funktioniert, erkläre ich in Kostenerstattungsverfahren bei Psychotherapie.
- Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler: Welche Honorare in Privatpraxen üblich sind und wie sich diese zusammensetzen, lesen Sie in Kosten Psychotherapie für Selbstzahler.
Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung Kosten übernimmt, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse oder Ihrem Versicherer. Zusagen dazu kann ich nicht machen.
Fazit
Approbierte Psychotherapie, Coaching und digitale Gesundheitsanwendungen sind drei rechtlich unterschiedliche Wege, keine austauschbaren Varianten desselben Angebots. Bei Störungen mit Krankheitswert ist approbierte Behandlung der dafür vorgesehene Weg. Ob Videotherapie im Einzelfall geeignet ist, entscheiden die Behandelnden im Erstgespräch.
Wenn Sie sich für den Weg über approbierte Behandelnde entscheiden: In der Auswahl finden Sie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Videositzungen. Wie Buchung, Sitzung und Rechnung ablaufen, steht unter So funktioniert’s.
einfachTherapie.de vermittelt ausschließlich zwischen Ihnen und den approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Behandlung selbst, die Einschätzung zur Eignung von Videotherapie und die Terminvergabe liegen vollständig bei den Behandelnden.
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