Psychotherapieverfahren im Überblick
„Verhaltenstherapie”, „tiefenpsychologisch”, „systemisch” – bei der Suche nach einem Therapieplatz begegnen Ihnen Begriffe, die im Alltag kaum jemand erklärt. Sie stehen für unterschiedliche Vorstellungen davon, wie psychische Beschwerden entstehen und wie man an ihnen arbeitet. Für Sie hat die Unterscheidung zwei praktische Folgen: Sie beeinflusst, wie eine Behandlung abläuft, und sie beeinflusst, ob und wie die Kosten übernommen werden.
Dieser Artikel ordnet die Begriffe. Welches Verfahren in Ihrem Fall infrage kommt, ist eine fachliche Entscheidung – sie liegt bei Ihnen und den Behandelnden, nicht bei mir und nicht bei diesem Text.
In einer akuten Krise? Bei akuter Suizidgefahr oder einem psychiatrischen Notfall wählen Sie den Notruf 112 oder wenden sich an die Telefonseelsorge, kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111. Warten Sie damit nicht, bis Sie die Frage nach dem passenden Verfahren geklärt haben.
Verfahren, Methode, Technik – drei verschiedene Ebenen
Die drei Begriffe werden oft durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Dinge:
- Ein Verfahren ist ein umfassendes Behandlungskonzept mit eigenem Krankheitsverständnis, eigener Theorie und eigenem Vorgehen. Verhaltenstherapie ist ein Verfahren.
- Eine Methode ist ein abgegrenztes Vorgehen für bestimmte Beschwerden, das innerhalb eines Verfahrens eingesetzt wird. EMDR ist eine Methode.
- Eine Technik ist ein einzelnes Werkzeug innerhalb einer Behandlung, etwa eine Entspannungsübung.
Diese Ebenen sind kein akademisches Detail. Die Kostenübernahme hängt daran: Anerkannt und abrechenbar sind vollständige Verfahren – eine Methode wird überlicherweise im Rahmen eines solchen Verfahrens erbracht, nicht für sich allein.
Die vier Richtlinienverfahren
In Deutschland sind vier Verfahren in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Diese Richtlinie ist die Grundlage der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Für die drei zuerst genannten Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie) gilt das seit Langem; die Systemische Therapie für Erwachsene kam durch Beschluss vom November 2019 hinzu.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Erleben und Verhalten in großen Teilen erlernt sind und deshalb auch verändert werden können. Im Mittelpunkt stehen gegenwärtige Denkmuster, Gefühle und Verhaltensweisen sowie die Situationen, in denen sie auftreten. Die Arbeit ist meist strukturiert, mit vereinbarten Zielen, konkreten Übungen und Aufgaben zwischen den Sitzungen. Die kognitive Verhaltenstherapie, oft abgekürzt als KVT, ist heute eine verbreitete Ausprägung.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Dieses Verfahren betrachtet aktuelle Beschwerden im Zusammenhang mit unbewussten inneren Konflikten und mit Beziehungserfahrungen aus der Lebensgeschichte. Anders als die analytische Psychotherapie arbeitet sie auf einen begrenzten Konfliktbereich fokussiert und mit einem klar umrissenen Behandlungsziel.
Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie geht auf die Psychoanalyse zurück und ist in der Regel langfristiger angelegt. Sie arbeitet an der Persönlichkeitsentwicklung im Ganzen, nicht nur an einem umgrenzten Konflikt. Die Behandlung findet häufiger statt und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum; ein Teil der Sitzungen kann im Liegen stattfinden.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie betrachtet Beschwerden nicht isoliert in einer Person, sondern im Zusammenhang mit deren Beziehungen – Familie, Partnerschaft, Arbeitsumfeld. Die Behandlung kann als Einzeltherapie stattfinden; bei Bedarf können Bezugspersonen einbezogen werden.
Methoden innerhalb der Verfahren: das Beispiel EMDR
EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) ist eine psychotherapeutische Methode und kein eigenständiges Richtlinienverfahren. Der G-BA hat EMDR für Erwachsene mit posttraumatischen Belastungsstörungen als Bestandteil eines umfassenden Behandlungskonzepts anerkannt. Die Methode kann heute im Rahmen eines Richtlinienverfahrens eingesetzt werden.
Praktisch heißt das: Sie buchen keine EMDR-Behandlung, sondern eine Psychotherapie in einem der Verfahren, in der EMDR eingesetzt werden kann, wenn die Behandelnden es für angezeigt halten und die entsprechende Qualifikation mitbringen.
Was außerhalb der Richtlinie liegt
Es gibt eine ganze Reihe weiterer Therapieformen, die in der Öffentlichkeit bekannt sind, aber nicht zu den Richtlinienverfahren zählen – etwa Gesprächspsychotherapie nach Rogers, Gestalttherapie, Psychodrama, Logotherapie, Musiktherapie oder körperbezogene Verfahren. Auch Familientherapie zählt nicht dazu, obwohl sie oft mit der Systemischen Therapie verwechselt wird.
Das ist keine Aussage über deren fachlichen Wert. Es bedeutet zunächst nur: Sie sind nicht Teil der Psychotherapie-Richtlinie, und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für diese nicht. Für die Beihilfe des Bundes sind sie in Anlage 3 der Bundesbeihilfeverordnung ausgeschlossen. Bei privaten Krankenversicherungen entscheidet der jeweilige Tarif.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Therapieform und der Person, die sie anbietet: Ob jemand eine Approbation besitzt, ist eine andere Frage als die, welches Verfahren angewandt wird. Wie sich approbierte Behandlung von Coaching und Gesundheits-Apps abgrenzt, habe ich in Online-Therapie, Coaching oder App beschrieben. Wer welche Berufsbezeichnung führen darf, steht in Psychologe, Psychotherapeut oder Psychiater.
Was das für die Kosten bedeutet
Die Verfahrensfrage wirkt sich je nach Versicherungsstatus unterschiedlich aus:
- Gesetzlich versichert: Die Kasse übernimmt Behandlungen in den vier Richtlinienverfahren nach vorheriger Antragstellung. Wenn kein Kassenplatz zu finden ist, kann das Kostenerstattungsverfahren infrage kommen – wie das abläuft, steht in Kostenerstattungsverfahren bei Psychotherapie. Ansonsten steht der Weg als Selbstzahlerin oder Selbstzahler immer offen.
- Privat versichert: Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Tarifs. Was Sie vorab klären sollten, steht in Psychotherapie privat versichert – Erstattung.
- Beihilfeberechtigt: Für die Bundesbeihilfe sind psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie grundsätzlich beihilfefähig. Bestimmte andere Therapieformen, darunter beispielsweise Gesprächspsychotherapie nach Rogers, Gestalttherapie, Psychodrama und Musiktherapie, sind nach Anlage 3 der Bundesbeihilfeverordnung nicht beihilfefähig. Für Landesbeamte gelten die jeweiligen Beihilfevorschriften des Landes.
- Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler: Hier gibt es kein Antrags- und kein Gutachterverfahren. Was eine Sitzung kostet, lesen Sie in Kosten Psychotherapie für Selbstzahler.
Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung Kosten übernimmt, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse oder Ihrem Versicherer. Zusagen dazu kann ich nicht machen.
Stundenkontingente gelten nicht überall
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Umfang je Verfahren festgelegt. Eine Kurzzeittherapie umfasst bei allen vier Verfahren bis zu 24 Stunden in zwei Schritten. Bei der Langzeittherapie unterscheiden sich die Verfahren deutlich: Verhaltenstherapie bis zu 60 Stunden mit einer Höchstgrenze von 80, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 60 mit einer Höchstgrenze von 100, Systemische Therapie bis zu 36 mit einer Höchstgrenze von 48, analytische Psychotherapie bis zu 160 mit einer Höchstgrenze von 300 Stunden.
Diese Zahlen beschreiben die vorgesehenen Bewilligungsschritte und Höchstgrenzen – nicht, wie lange eine Behandlung dauern muss. Welche Anzahl an Therapieeinheiten tatsächlich beantragt und benötigt wird, hängt vom individuellen Behandlungsbedarf ab.
Bei Selbstzahlung gelten die GKV-Kontingente der Psychotherapie-Richtlinie nicht. Umfang und Frequenz der Behandlung werden zwischen Patient und Praxis vereinbart.
Wie Sie zu einem Verfahren kommen
Die meisten Menschen wählen kein Verfahren, sondern eine Person – und das ist nachvollziehbar. Die Passung zwischen Ihnen und den Behandelnden ist etwas, das Sie im Erstkontakt spüren; die Verfahrenszuordnung ist es nicht.
Wenn Sie eine Präferenz für ein Verfahren haben, können Sie bei der Auswahl ihrer Therapeutin genau auf dieses filtern und finden so nur Psychotherapeutinnen, die in diesem Verfahren ausgebildet sind.
Fazit
Vier Verfahren sind in der Psychotherapie-Richtlinie geregelt: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Methoden wie EMDR werden innerhalb dieser Verfahren eingesetzt. Andere Therapieformen existieren, sind aber nicht Teil der Richtlinie, was vor allem Folgen für die Kostenübernahme hat.
In der Auswahl ist bei jedem Profil angegeben, in welchem Verfahren die Behandelnden arbeiten. Wie Buchung, Sitzung und Rechnung ablaufen, steht unter So funktioniert’s.
einfachTherapie.de vermittelt ausschließlich zwischen Ihnen und den approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Behandlung selbst, die Wahl des Verfahrens und die Einschätzung, was in Ihrem Fall angezeigt ist, liegen vollständig bei den Behandelnden.
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