Psychologin, Psychotherapeut, Psychiaterin, Heilpraktiker – wer macht was?

Psychologe, Psychotherapeutin, Psychiater, Heilpraktiker für Psychotherapie, psychologische Beraterin, Coach – wer eine Behandlung sucht, stößt auf ein halbes Dutzend Bezeichnungen, die sich ähnlich anhören und Unterschiedliches bedeuten.

Der wichtigste Unterschied vorweg: Ein Psychologiestudium allein berechtigt nicht dazu, Psychotherapie anzubieten. Wer Sie behandeln darf, hängt nicht am Studienfach, sondern an einer staatlichen Zulassung – der Approbation.

Die kurze Antwort

BezeichnungDarf behandeln?Verordnet Medikamente?Kasse zahlt?
Psychologin, Psychologeneinneinnein
Psychotherapeutin, Psychotherapeut (approbiert)janeinja
Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeutjaneinja
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, -psychotherapeutja, bei Kindern und Jugendlichenneinja
Ärztliche Psychotherapeutin, ärztlicher Psychotherapeutjajaja
Fachärztin, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapiejajaja
Heilpraktikerin, Heilpraktiker für Psychotherapieja, im Rahmen der Erlaubnisneinin der Regel nein
Psychologische Beraterin, Coachnein, keine Heilbehandlungneinnein

Die Zeile „Kasse zahlt” bezieht sich auf die gesetzliche Krankenversicherung und setzt zusätzlich eine Kassenzulassung oder ein bewilligtes Kostenerstattungsverfahren voraus.

Psychologin und Psychologe

Ein akademischer Abschluss, kein Heilberuf. Wer Psychologie studiert hat, darf sich Psychologin oder Psychologe nennen – im Personalwesen, in der Marktforschung, in der Wissenschaft, in der Beratung.

Zur Behandlung psychischer Erkrankungen berechtigt dieser Abschluss nicht. Das ist die häufigste Verwechslung überhaupt, und sie ist folgenreich: „Psychologe” auf einem Praxisschild sagt nichts darüber aus, ob dort Psychotherapie stattfinden darf.

Psychotherapeutin und Psychotherapeut

Die Bezeichnung ist nach § 1 des Psychotherapeutengesetzes geschützt. Führen darf sie nur, wer approbiert ist – also eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie besitzt.

Dahinter stehen mehrere Wege, die alle zur selben Berechtigung führen:

Approbation nach dem seit 2020 geltenden Recht. Wer nach der Reform ein entsprechendes Studium abgeschlossen und die staatliche Prüfung bestanden hat, führt schlicht die Bezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.

Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut. Der Weg nach altem Recht: Psychologiestudium, anschließend eine mehrjährige Ausbildung in einem anerkannten Verfahren, dann die Approbation. Diese Bezeichnung bleibt gültig und ist derzeit die häufigste.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und -psychotherapeut. Ebenfalls nach altem Recht, mit eigener Approbation und dem Behandlungsauftrag für Kinder und Jugendliche.

Alle drei sind Mitglied einer Psychotherapeutenkammer und unterliegen deren Berufsordnung sowie der Schweigepflicht. Medikamente verordnen dürfen sie nicht.

Ärztliche Psychotherapie und Psychiatrie

Hier führt der Weg über ein Medizinstudium. Wer ärztlich approbiert ist, darf Medikamente verordnen. Das gilt für beide der folgenden Gruppen und hängt an der ärztlichen Approbation, nicht an der Facharztbezeichnung.

Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie haben nach ihrem Medizinstudium eine mehrjährige Facharztweiterbildung absolviert. Sie diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen und dürfen Medikamente verordnen.

Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Ärztinnen und Ärzte, die eine psychotherapeutische Qualifikation erworben haben – etwa als Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder über eine Zusatzweiterbildung.

Beide gehören der Ärztekammer an und rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab.

Wann ist das der richtige Weg? Wenn eine medikamentöse Behandlung in Betracht kommt oder körperliche Ursachen abzuklären sind. Psychotherapie und medikamentöse Behandlung schließen sich nicht aus; sie werden häufig kombiniert, dann auch oftmals aufgeteilt auf zwei Behandelnde.

Heilpraktikerin und Heilpraktiker für Psychotherapie

Ein eigenständiger, gesetzlich geregelter Weg: Nach einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt wird eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilkundeerlaubnis erteilt. Wer sie hat, darf psychotherapeutisch tätig werden.

Die Unterschiede zur Approbation liegen in der Ausbildung, im Prüfungsverfahren und in der Aufsicht – zuständig ist das Gesundheitsamt, nicht eine Kammer. Praktisch am wichtigsten: Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet diese Leistungen in der Regel nicht. Einzelne private Zusatzversicherungen tun es anteilig; das hängt vom Tarif ab. Weiter ist im Gegensatz zu den vorgenannten Berufen kein Studium notwendig.

Ob diese Behandlung für Sie infrage kommt, ist Ihre Entscheidung. Wichtig ist, dass Sie wissen, worin der Unterschied besteht – und dass die Bezeichnung nicht mit „Psychotherapeutin” oder „Psychotherapeut” gleichzusetzen ist.

Psychologische Beratung und Coaching

Diese Bezeichnungen sind nicht geschützt. Coach, Life-Coach, Mental-Coach, psychologische Beraterin – jede Person darf sie führen, unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation. Es gibt seriöse Anbieter mit fundierter Ausbildung und solche ohne jede.

Entscheidend ist die Abgrenzung in der Sache: Beratung und Coaching sind keine Heilbehandlung. Sie richten sich an Menschen, die eine Situation klären, sich beruflich orientieren oder an einem Ziel arbeiten möchten – nicht an Menschen mit einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.

Wer eine psychische Erkrankung hat, gehört in eine Behandlung. Ein Coaching kann daneben sinnvoll sein, ersetzt sie aber nicht.

Woran Sie das im Zweifel erkennen: Approbierte Behandelnde nennen ihre Berufsbezeichnung, sie sind Mitglied einer Kammer, und sie stellen eine Rechnung nach der Gebührenordnung aus.

Weitere Informationen zu Coaching und auch die Abgrenzung zu Apps finden Sie hier.

Wie abgerechnet wird

Ein Unterschied, den Sie auf Ihrer Rechnung wiederfinden:

  • Ärztinnen und Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
  • Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab, die auf die GOÄ verweist.
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker rechnen nach einem eigenen Gebührenverzeichnis ab, das keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung begründet.
  • Beratung und Coaching sind keine Heilbehandlung und daher weder erstattungsfähig noch umsatzsteuerbefreit.

Was das für Ihren Geldbeutel bedeutet, steht ausführlich in Was kostet Psychotherapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler?

Wer über einfachTherapie.de vermittelt wird

Über einfachTherapie.de finden Sie ausschließlich approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Von jeder und jedem liegt mir der Approbationsnachweis vor, und die geführte Berufsbezeichnung steht auf jedem Profil.

Wer welche Berufsbezeichnung führt, ist eine andere Frage als die, in welchem Verfahren gearbeitet wird. Einen Überblick über die vier Richtlinienverfahren finden Sie hier.

Wie ich das prüfe, steht auf der Transparenzseite.

Wenn es Ihnen gerade schlecht geht

Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden oder daran denken, sich etwas anzutun, klären Sie nicht erst Zuständigkeiten. Holen Sie sich sofort Hilfe – über den Notruf 112 oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111, kostenlos und rund um die Uhr.

Quellen

  • Psychotherapeutengesetz (PsychThG), insbesondere § 1
  • Heilpraktikergesetz
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)
  • Musterberufsordnung und Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer
  • Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer

Stand: 20.08.2026

einfachTherapie.de vermittelt approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ist selbst nicht therapeutisch oder abrechnend tätig. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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