Wenn es Ihnen akut schlecht geht
Dieser Artikel beschreibt Wege zu einem regulären Psycho-Therapieplatz. In einer akuten Krise sind andere Stellen zuständig und rund um die Uhr erreichbar:
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenfrei und anonym
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- In einer Notlage: 112 oder die nächstgelegene psychiatrische Klinik. Kliniken mit Versorgungsauftrag nehmen Sie auch ohne Termin und ohne Überweisung auf.
Absagen sind die Regel, nicht die Ausnahme
Wer eine Psychotherapie sucht, telefoniert oft eine ganze Liste ab und hört überall dasselbe: Warteliste voll, derzeit keine Aufnahme, melden Sie sich im nächsten Quartal noch einmal. Das ist kein persönliches Pech und auch kein Zeichen dafür, dass Sie etwas falsch machen. Die Zahl der Kassensitze für Psychotherapie ist über die Bedarfsplanung begrenzt, und diese Planung bildet den tatsächlichen Bedarf nur eingeschränkt ab.
Wichtig zu wissen: Es gibt mehr als einen Weg zu einem Platz, und die Wege schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie können mehrere gleichzeitig verfolgen. Dieser Artikel geht sie der Reihe nach durch – von den Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Versorgung bis zu den Alternativen daneben.
Auf der Suche begegnen Ihnen unterschiedliche Berufsbezeichnungen, und nicht alle bedeuten dasselbe. Wer Psychotherapie anbieten darf und wer nicht ist besonders dann wichtig, wenn Sie ausweichen müssen. Weiter begegnen Ihnen Begriffe wie Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie – was dahintersteht, erkläre ich im Überblick über die Psychotherapieverfahren.
Videotherapie kommt für viele erst infrage, wenn vor Ort nichts frei ist. Ob das Format taugt, ist gut untersucht.

Weg 1: Die psychotherapeutische Sprechstunde über die 116 117
Der erste Schritt in der gesetzlichen Versorgung ist nicht die Therapie selbst, sondern die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird eingeschätzt, ob eine Behandlung angezeigt ist und welche Form infrage kommt. Sie brauchen dafür keine Überweisung.
Wenn Sie selbst keinen Sprechstundentermin finden, vermittelt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung einen. Erreichbar ist sie unter der bundesweiten Nummer 116 117 und online über eterminservice.de.
Der Haken: Die Sprechstunde ist vermittelbar, der eigentliche Therapieplatz nicht. Die Terminservicestelle verschafft Ihnen also den Einstieg, aber nicht automatisch die Behandlung.
Praktischer Hinweis: Lassen Sie sich in der Sprechstunde die Konsultationsergebnisse (Formular PTV 11) aushändigen. Dieses Dokument brauchen Sie für alle weiteren Schritte.
Weg 2: Systematisch weitersuchen – und dabei dokumentieren
Die Suche selbst lässt sich strukturierter angehen, als sie meistens abläuft.
Wo Sie suchen:
- die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslands, gefiltert nach Psychotherapie
- die Psychotherapeutensuche der Landespsychotherapeutenkammer
- psychiatrische Institutsambulanzen und Beratungsstellen vor Ort, die oft weiterverweisen können
Wie Sie anrufen: Praxen haben feste, häufig kurze telefonische Sprechzeiten, die auf der Website oder dem Anrufbeantworter stehen. Anrufe außerhalb dieser Zeiten laufen fast immer ins Leere. Es lohnt sich, die Zeiten vorher zu sammeln und dann gebündelt zu telefonieren.
Und der wichtigste Punkt: Führen Sie eine Liste. Datum, Praxis, Ergebnis der Anfrage. Das fühlt sich nach unnötiger Bürokratie an, ist aber die Voraussetzung für den nächsten Weg – ohne diese Dokumentation lässt sich später nicht belegen, dass die Suche erfolglos war.
Weg 3: Kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie nachweislich keinen Platz in erreichbarer Zeit finden, kommt das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht. Vereinfacht (keine Rechtsberatung!): Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten ohne Kassenzulassung, weil sie die Versorgung selbst nicht rechtzeitig sicherstellen konnte.
Einen Detaillierteren Überblick über dieses Verfahren finden Sie hier.
Weg 4: Ambulanzen
Zwei Anlaufstellen werden häufig übersehen:
Ausbildungs- und Hochschulambulanzen psychotherapeutischer Ausbildungsinstitute. Dort behandeln Personen in fortgeschrittener Ausbildung unter Supervision. Die Wartezeiten sind teilweise kürzer als in niedergelassenen Praxen, und die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) an Kliniken, zuständig vor allem bei schwereren oder länger bestehenden Erkrankungen. Der Zugang läuft in der Regel über eine Überweisung.
Beide sind an feste Standorte gebunden – ob sie für Sie infrage kommen, hängt davon ab, was in Ihrer Nähe existiert.
Weg 5: Sitzungen selbst bezahlen oder privat abrechnen
Wer privat versichert oder beihilfeberechtigt ist, ist nicht an die Bedarfsplanung gebunden und kann Termine direkt bei approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vereinbaren. Gesetzlich Versicherte können Sitzungen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler wahrnehmen und tragen die Kosten dann selbst.
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung – bei psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der GOP, bei ärztlichen nach der GOÄ. Was eine Sitzung kostet, hängt von Leistungsziffer und Steigerungsfaktor ab. Die Details habe ich hier aufgeschrieben: Was kostet Psychotherapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler.
Falls Sie sich fragen, warum eine Sitzung so viel kostet, obwohl bei einer Kassenpraxis nichts anfällt: Die Erklärung dafür hat mit dem Zugang zu tun, nicht mit dem Preis
Was dieser Weg praktisch bedeutet
- Sie sehen freie Termine, statt sie zu erfragen. Auf einfachTherapie.de steht im Profil mit Datum und Uhrzeit, wann jemand Zeit hat. Kein Anruf in einer zwanzigminütigen Telefonsprechzeit, kein Rückruf, der ausbleibt, keine Warteliste ohne Datum.
- Der Termin liegt häufig in den nächsten Tagen. Was im Kalender frei steht, ist buchbar – ohne vorgelagerte Anfrage- oder Aufnahmeschleife.
- Sie bleiben zu Hause. Die Sitzung läuft per Video direkt im Browser über einen EU-gehosteten Dienst. Keine Installation, keine Anfahrt, kein Wartezimmer. Ein ruhiger Raum und eine stabile Verbindung genügen.
- Ihr Wohnort spielt keine Rolle. Sie sind nicht auf Praxen in Ihrer Nähe angewiesen. Das zählt besonders in ländlichen Regionen, bei eingeschränkter Mobilität oder wenn Beruf und Betreuungsaufgaben feste Anfahrtszeiten schwer machen.
- Der Preis steht vorab im Profil. Sie wissen vor der Buchung, was eine Sitzung kostet.
Die Vermittlung des Termins ist für Sie kostenfrei – Sie zahlen die Sitzung, sonst nichts. Die Behandlung selbst, die Terminplanung und die Abrechnung liegen vollständig bei der Behandelnden oder dem Behandelnden; ich vermittle ausschließlich den Termin.
Das ist ein Weg unter mehreren, und er ist nicht für jede Situation der richtige. Die Wege 1 bis 4 sind für gesetzlich Versicherte die Regelversorgung, und es spricht nichts dagegen, sie parallel weiterzuverfolgen.
Was in der Zwischenzeit trägt
Bis ein Platz zustande kommt, vergeht Zeit. Was in dieser Phase möglich ist:
- Hausärztliche Praxis: erste Anlaufstelle, kann Überweisungen ausstellen und im Bedarfsfall medikamentös begleiten.
- Beratungsstellen von Caritas, Diakonie, Pro Familia und kommunalen Trägern: kostenfrei, oft ohne Wartezeit, mit Schweigepflicht.
- Selbsthilfegruppen: Adressen über die NAKOS-Datenbank.
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): vom BfArM geprüfte Anwendungen, die ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden können. Eine Übersicht führt das BfArM im DiGA-Verzeichnis.
Keines dieser Angebote ersetzt eine Psychotherapie. Sie können die Zeit bis dahin aber begleiten.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung für eine Psychotherapie? Für die psychotherapeutische Sprechstunde und die anschließende Behandlung bei zugelassenen Praxen ist keine Überweisung nötig. Für psychiatrische Institutsambulanzen in der Regel schon.
Wie lange dauert es bis zu einem Platz? Das schwankt stark nach Region und Verfahren. Ländliche Regionen sind meist schlechter versorgt als städtische.
Kann ich mich auf mehrere Wartelisten setzen lassen? Ja, das ist üblich und sinnvoll. Sagen Sie den anderen Praxen ab, sobald Sie einen Platz haben.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Online-Sitzung bei einer Privatpraxis? Nicht im Regelfall. Möglich wird das erst über ein bewilligtes Kostenerstattungsverfahren (Weg 3). Ohne Bewilligung tragen Sie die Kosten selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Akutbehandlung und Richtlinientherapie? Die Akutbehandlung dient der kurzfristigen Entlastung und ist im Umfang begrenzt. Die Richtlinientherapie ist die eigentliche, längerfristige Behandlung und muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Stand: August 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Wege zu einem Therapieplatz und ersetzt keine individuelle Beratung.
Quellen
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 13 Abs. 3 SGB V
- Psychotherapie-Richtlinie
- Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen
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