Eine Sitzung kostet mehr als hundert Euro, sie dauert 50 Minuten, und die Bekannte, die bei einer Kassentherapeutin sitzt, zahlt nichts. Diese drei Beobachtungen führen fast zwangsläufig zu der Frage, warum Psychotherapie so teuer ist.
Die kurze Antwort: Der Preisrahmen wird nicht von der Praxis entschieden. Er ergibt sich aus einer staatlichen Gebührenordnung, die festlegt, welche Leistung wie viele Punkte wert ist. Und dass Ihre Bekannte nichts zahlt, liegt nicht am Preis, sondern daran, wer die Kosten trägt.
Der Preisrahmen folgt einer Vorgabe
Anders als eine Handwerkerin oder ein Beratungsunternehmen kann eine psychotherapeutische Praxis ihr Honorar nicht frei bestimmen. Sie rechnet nach der Gebührenordnung ab: Jede Leistung hat eine Ziffer, jede Ziffer eine feste Punktzahl, und der Punktwert ist gesetzlich festgelegt.
Der einzige Spielraum ist der Steigerungsfaktor. Auch der ist begrenzt: Oberhalb des 2,3-fachen Satzes muss die Praxis ihn auf der Rechnung schriftlich begründen, und die Berufsordnungen der Landeskammern verpflichten Behandelnde darüber hinaus, kein unangemessenes Honorar zu fordern.
Wie sich der Betrag im Einzelnen zusammensetzt, steht in Was kostet Psychotherapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler?
Wer da vor Ihnen sitzt
Der Ausbildungsweg einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten dauert in der Regel acht bis zehn Jahre:
- Studium: etwa fünf Jahre, Bachelor und Master
- Aus- beziehungsweise Weiterbildung: ca. drei bis fünf Jahre in einem anerkannten Verfahren
Diese Zeit wird zu erheblichen Teilen aus eigener Tasche bezahlt: Ausbildungsinstitute erheben in der Regel Gebühren, und die Vergütung während der praktischen Abschnitte ist niedrig.
Die Approbation – die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde – steht dabei an unterschiedlicher Stelle. Nach dem bis 2020 geltenden Recht kam sie am Ende der Ausbildung. Seit der Reform wird sie bereits nach dem Studium und der staatlichen Prüfung erteilt; die anschließende Weiterbildung ist trotzdem erforderlich, um eigenverantwortlich in einem Verfahren zu behandeln.
Damit ist es nicht getan: Approbierte sind Mitglied einer Psychotherapeutenkammer, unterliegen deren Berufsordnung und sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.
Was die verschiedenen Berufsbezeichnungen bedeuten und wer überhaupt behandeln darf, steht in Psychologin, Psychotherapeut, Psychiaterin, Heilpraktiker – wer macht was?
Was Sie mitbezahlen
Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die Arbeit an Ihrem Fall ist damit nicht abgeschlossen.
Dazu gehören die Vorbereitung auf den Termin, die Dokumentation der Sitzung, das Nachhalten des Behandlungsverlaufs, die Planung der nächsten Schritte und gegebenenfalls Korrespondenz mit Versicherungen oder mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Diese Leistungen sind üblicherweise im Honorar enthalten und werden nicht gesondert berechnet. Geht etwas darüber hinaus – etwa ein ausführlicher Bericht für Ihre Versicherung oder umfangreiche Diagnostik –, kann das eine eigene Leistung sein, die mit eigener Ziffer auf der Rechnung erscheint. Ihre Praxis informiert Sie vorher darüber.
Wer den Betrag auf der Rechnung durch 50 Minuten teilt, kommt deshalb nicht auf den Stundensatz einer Praxis.
Was eine Praxis davon trägt
Vom Honorar bleibt nicht das Honorar. Eine Praxis trägt:
- Praxisräume, Einrichtung, Technik und bei Videositzungen ein datenschutzkonformer Anbieter
- Berufshaftpflicht und Altersvorsorge, die selbst aufgebaut werden muss
- Fortbildung, Supervision und Intervision
- Verwaltung, Abrechnung, Software, Steuerberatung
Bei den Räumen kommt eine Besonderheit hinzu: Praxisräume müssen von den privaten Wohnräumen getrennt sein. Ein Zimmer in der eigenen Wohnung genügt nicht – es braucht einen eigenen, entsprechend ausgestatteten Bereich, in dem Vertraulichkeit gewahrt ist. In der Praxis führt das häufig zu einer zweiten Miete an einer anderen Adresse.
Dazu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Eine therapeutische Praxis kann selten zu hundert Prozent ausgelastet arbeiten. Termine werden abgesagt, Behandlungen enden, neue Patientinnen und Patienten kommen erst nach einer Weile nach. Die Zeit dazwischen ist unbezahlt.
Was die Arbeit fordert
Ein Punkt, der in Preisdiskussionen selten vorkommt: Wer psychotherapeutisch arbeitet, hört täglich von Gewalt, Verlust, Angst und Verzweiflung – und bleibt dabei zugewandt, aufmerksam und klar. Das ist eine fachliche Leistung, und sie geht nicht spurlos vorbei.
Deshalb ist Intervision– die regelmäßige Reflexion der eigenen Arbeit mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen – kein zusätzliches Angebot, sondern Teil der Berufsausübung. Sie dient der Qualität der Behandlung und dem Schutz derer, die sie erbringen.
Warum Ihre Bekannte bei der Kassentherapeutin nichts zahlt
Das ist die eigentliche Frage hinter der Frage. Die Antwort hat mit dem Preis wenig zu tun.
Ihre Bekannte zahlt nichts, weil sie einen Kassenplatz bekommen hat. In diesem Fall rechnet die Praxis mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, und diese mit den Krankenkassen. Eine Rechnung sieht die Patientin nie.
Dass das nicht allen offensteht, liegt an einer Begrenzung: Die Zahl der Kassensitze ist festgelegt. Wie viele Praxen in einer Region mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, ergibt sich aus einer Bedarfsplanung. Wer keinen dieser Sitze hat, kann fachlich identisch qualifiziert sein – nur eben nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.
Beide Systeme folgen dabei unterschiedlichen Regelwerken. Im Kassensystem gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab, außerhalb die Gebührenordnung. Die Beträge lassen sich nicht unmittelbar vergleichen, weil sich Leistungszuschnitt, Zuschläge und Budgetierung unterscheiden.
Für Sie heißt das praktisch: Der Unterschied zwischen Ihnen und Ihrer Bekannten ist kein Unterschied in der Behandlung, sondern einer im Zugang.
Was das für Sie heißt
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind: Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Wie viel erstattet wird, hängt vom Tarif ab. → Psychotherapie privat versichert: Erstattung und Ablauf
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Sie tragen die Kosten einer Privatpraxis grundsätzlich selbst. Finden Sie nachweislich keinen Kassenplatz in zumutbarer Zeit, kommt eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse in Betracht. → Kostenerstattungsverfahren Schritt für Schritt
Wenn Sie noch suchen: Es gibt mehrere Wege zu einem Therapieplatz, und Selbstzahlen ist nur einer davon. → Kein Psychotherapieplatz? Diese Wege gibt es
Wenn es Ihnen gerade schlecht geht
Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden oder daran denken, sich etwas anzutun, holen Sie sich bitte sofort Hilfe – über den Notruf 112 oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111, kostenlos und rund um die Uhr. Diese Angebote sind unabhängig davon erreichbar, wie Sie versichert sind.
Quellen
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Kapitel 35, sowie § 87 SGB V
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
- Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
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